Bundesministerium für Justiz – Strafvollzug


Kurzbeschreibung des Ausstellers
Kurzbeschreibung
Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist.
Der Strafvollzug untersteht der Leitung des Bundesministeriums für Justiz. Der Strafvollzug umfasst 28 Justizanstalten mit 14 Außenstellen, die Strafvollzugsakademie, die Wiener Jugendgerichtshilfe sowie die Bewährungshilfeeinrichtungen. Diese sind zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichtet. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, diese steht jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.
An der Spitze der Justizverwaltung steht die:der Bundesminister:in für Justiz, die:der das Bundesministerium für Justiz leitet. Wie alle Bundesminister:innen gehört auch die:der Bundesminister:in für Justiz zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes und ist Mitglied der Bundesregierung. Der:dem Bundesminister:in für Justiz obliegt die politische Koordinations- und Leitungsfunktion im Justizressort sowie die oberste Aufsicht über alle dazugehörenden Dienststellen.
Der Strafvollzug untersteht der Leitung des Bundesministeriums für Justiz. Der Strafvollzug umfasst 28 Justizanstalten mit 14 Außenstellen, die Strafvollzugsakademie, die Wiener Jugendgerichtshilfe sowie die Bewährungshilfeeinrichtungen. Diese sind zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichtet. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, diese steht jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.
An der Spitze der Justizverwaltung steht die:der Bundesminister:in für Justiz, die:der das Bundesministerium für Justiz leitet. Wie alle Bundesminister:innen gehört auch die:der Bundesminister:in für Justiz zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes und ist Mitglied der Bundesregierung. Der:dem Bundesminister:in für Justiz obliegt die politische Koordinations- und Leitungsfunktion im Justizressort sowie die oberste Aufsicht über alle dazugehörenden Dienststellen.
Kontaktinformationen
Standnummer
W933
Homepage
Telefonnummer
Video
Aufnahmebedingungen
Aufnahmebedingungen
Österreichische Staatsbürgerschaft
Mindestens 18 Jahre bei Eintritt in den Bundesdienst
Führerschein der Klasse B - vor Absolvierung der Dienstprüfung in den Bundesdienst
Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes erwünscht (Das Erlöschen der Zivildienstpflicht ist gemäß §6b Zivildienstgesetz zu beantragen)
Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren laufen noch gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen. Die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit erfolgt im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 ff SPG.
Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
EDV-Kenntnisse erwünscht
Körperliche Eignung - zur Bewertung des Körpergewichtes ist ein Body-Maß-Index (BMI) heranzuziehen, welcher nicht weniger als 17 betragen darf.
Ausreichende Sehleistung (bei Sehschwäche oder nach einer Augenoperation ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen sowie die fachärztliche Feststellung, dass eine Verschlechterung der Sehleistung nicht zu erwarten und eine ausreichende Orientierung auch ohne Brille gegeben ist, vorzulegen). Allfällige Kosten für Befunde sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu tragen.
Gepflegtes Erscheinungsbild bzw. keine auffallenden künstlich gesetzten Veränderungen des Körpers.
Tätowierungen sind zulässig, sofern sie nicht dem Verbotsgesetz widersprechen oder anderen bedenklichen Inhalt haben
Sichtbarer Körperschmuck und dergleichen (z.B. Piercings, Tunnels, etc.) muss abnehmbar sein.
Mindestens 18 Jahre bei Eintritt in den Bundesdienst
Führerschein der Klasse B - vor Absolvierung der Dienstprüfung in den Bundesdienst
Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes erwünscht (Das Erlöschen der Zivildienstpflicht ist gemäß §6b Zivildienstgesetz zu beantragen)
Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren laufen noch gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen. Die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit erfolgt im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 ff SPG.
Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
EDV-Kenntnisse erwünscht
Körperliche Eignung - zur Bewertung des Körpergewichtes ist ein Body-Maß-Index (BMI) heranzuziehen, welcher nicht weniger als 17 betragen darf.
Ausreichende Sehleistung (bei Sehschwäche oder nach einer Augenoperation ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen sowie die fachärztliche Feststellung, dass eine Verschlechterung der Sehleistung nicht zu erwarten und eine ausreichende Orientierung auch ohne Brille gegeben ist, vorzulegen). Allfällige Kosten für Befunde sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu tragen.
Gepflegtes Erscheinungsbild bzw. keine auffallenden künstlich gesetzten Veränderungen des Körpers.
Tätowierungen sind zulässig, sofern sie nicht dem Verbotsgesetz widersprechen oder anderen bedenklichen Inhalt haben
Sichtbarer Körperschmuck und dergleichen (z.B. Piercings, Tunnels, etc.) muss abnehmbar sein.
Ausbildungsangebot
Ausbildungsangebot
Justizwachebeamter: Justizwachebeamtin
Verwaltungsassistent
Verwaltungsassistent
Dauer der Ausbildung
Dauer der Ausbildung
Grundlagenausbildung in einer Strafvollzugsakademie - Dauer: 27 Wochen
Praxisphase in der Stamm- Justizanstalt - Dauer : 21 Wochen
Abschlussteil in einer Strafvollzugsakademie - Dauer : 4 Wochen
Dienstprüfung
Praxisphase in der Stamm- Justizanstalt - Dauer : 21 Wochen
Abschlussteil in einer Strafvollzugsakademie - Dauer : 4 Wochen
Dienstprüfung
Zielgruppe
Zielgruppe
Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
hohes Maß an psychischer Belastbarkeit
Positive Einstellung zur österreichischen Rechtsordnung und den rechtsstaatlichen Einrichtungen (Treueschwur zur Republik Österreich)
Hohe Flexibilität
Kommunikationsbereitschaft und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen des Strafvollzuges
Bereitschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
Persönliches Engagement
hohes Maß an psychischer Belastbarkeit
Positive Einstellung zur österreichischen Rechtsordnung und den rechtsstaatlichen Einrichtungen (Treueschwur zur Republik Österreich)
Hohe Flexibilität
Kommunikationsbereitschaft und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen des Strafvollzuges
Bereitschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
Persönliches Engagement
Kosten
Kosten
keine